Diese Entscheidung ist nun vom Landessportbund NRW offiziell in die Qualifizierungsvoraussetzungen für das vom Landessportbund NRW geförderte Leistungssportpersonal aufgenommen worden.
Damit gilt: Bei der Neueinstellung oder Nachbesetzung von förderrelevanten Trainerstellen (z. B. Landestrainer:innen) wird die Qualifikation „Trainer:in im Nachwuchsleistungssport“ als gleichwertige Einstellungsvoraussetzung zur DOSB A-Lizenz Leistungssport anerkannt.
Die neue Regelung bestätigt die hohe Qualität der DOSB-Zertifikatsausbildung „Trainer:in im Nachwuchsleistungssport“ an der Trainerakademie Köln des DOSB und schafft zusätzliche Perspektiven für qualifizierte Nachwuchstrainer:innen in NRW.