Der Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V. schreibt ab 01.04.2017 eine Trainerstelle am Landesleistungszentrum Handball aus.
Voraussetzungen:
• Hochschulabschluss im Sport (z.B. Diplomtrainer/ Diplomsportlehrer oder vergleichbarer Abschluss),vorzugsweise auf Lehramt (mit 1. oder 2. Fach Sport),
• B-Lizenz in der Sportart Handball, Weiterqualifizierung zur A-Lizenz bis 2018,
• Erfahrung als TrainerIn im Nachwuchsleistungssport,
• Team- und Kommunikationsfähigkeit, soziale und pädagogische Kompetenz,
• Kenntnisse in der Vereins- u. Verbandsarbeit,
• Medienkompetenz und IT-Kenntnisse zur Trainingsplanung, -durchführung und -dokumentation
• Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für PKW,
• Flexibilität, Belastbarkeit und hohe Einsatzbereitschaft,
Arbeitsaufgaben:
• vereinsunabhängige und vereinsneutrale leistungssportliche Betreuung von Sportlern des Landesleistungszentrums Handball
• enge Kooperation mit dem leistungssporttragenden Verein
• sportliche Ausbildung der Athletinnen und Athleten im Grundlagen-und Aufbautraining
• Trainings-, Lehrgangs- und Wettkampfplanung und -durchführung,
• Mitarbeit bei der Talentsichtung/Förderung und Projekten des HVSA,
• Mitarbeit bei der Traineraus- und -fortbildungen
• aufgabenbezogene Zusammenarbeit mit den Sportschulen und Internaten sowie mit Eltern der Sportler und ihren Heimatvereinen/Heimtrainern,
• Einhaltung des WADA-Codes 2015, Ehrenkodex des LSB.
Arbeitsort: Landesleistungszentrum Magdeburg Handball
Vergütung: Leistungsabhängig, nach der Vergütungsordnung für zentralfinanzierte Trainer im Leistungssport Sachsen-Anhalts
Beschäftigungsumfang: 40 Stunden pro Woche, unnormierte Arbeitszeit
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit tabellarischem Lebenslauf, Zeugnissen und polizeilichem Führungszeugnis. Bitte schicken Sie diese Unterlagen bis zum 13.01.2017 an:
LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.V.; Personalabteilung; PF 11 01 29; 06015 Halle
ODER per E-Mail an hemmerling@lsb-sachsen-anhalt.de.
Hinweis: Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten, werden nicht erstattet.
Die Bewerbungsunterlagen werden nur bei Vorliegen eines ausreichend frankierten Rückumschlages an den Adressaten zurückgesandt.