Der Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V. schreibt zum 01.04.2017 eine Stelle als Trainerin/Trainer am Landesleistungszentrum Rudern aus.
Voraussetzungen:
- Mindestens pädagogischer Fachschulabschluss im Sport oder vergleichbarer Abschluss
- B-Lizenz in der Sportart Rudern
- Erfahrung als Trainerin bzw. Trainer im Nachwuchsleistungssport
- Team- und Kommunikationsfähigkeit, soziale und pädagogische Kompetenz
- Kenntnisse in der Vereins- u. Verbandsarbeit
- gute praktische Kenntnisse der MS-Office-Programme Word, Excel, Outlook und Power Point
- Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für PKW, Hängerzugbefähigung und Motorbootführerschein
- Flexibilität, Belastbarkeit und hohe Einsatzbereitschaft (auch an Wochenenden)
Arbeitsaufgaben:
- vereinsunabhängige und vereinsneutrale leistungssportliche Betreuung von Sportlerinnen und Sportlern des Landesleistungszentrums Rudern
- sportliche Ausbildung der Kaderathletinnen und Kaderathleten im Anschlussbereich
- Planung und Durchführung von Trainings- und Lehrgangsmaßnahmen sowie Wettkämpfen
- Mitarbeit bei der Talentsichtung und Förderung
- aufgabenbezogene Zusammenarbeit mit den Sportschulen und Internaten sowie mit Eltern der Sportlerinnen und Sportler, ihren Heimatvereinen sowie ihren Heimtrainerinnen und Heimtrainern
- Einhaltung des WADA-Codes 2015
Arbeitsort:
Landesleistungszentrum Rudern in Magdeburg
Vergütung:
Leistungsabhängig, nach der Vergütungsordnung für zentralfinanzierte Trainerinnen und Trainern im Leistungssport Sachsen-Anhalts
Beschäftigungsumfang:
40 Stunden pro Woche, unnormierte Arbeitszeit
Ihre vollständigen und aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, lückenloser Arbeitsnachweis, Passbild, Zeugnisse) – vorzugsweise als E-Mail (nur ein Anhang im PDFFormat, max. 5 MB) - richten Sie bitte bis zum 28.02.2017 an:
LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.V.; Personalabteilung; PF 11 01 29; 06015 Halle ODER per E-Mail an hemmerling@lsb-sachsen-anhalt.de
Hinweis: Wir bitten, als Bewerbungsunterlagen ausschließlich Fotokopien zu verwenden. Die Bewerbungsunterlagen werden nur bei Vorliegen eines ausreichend frankierten Rückumschlages an den Adressaten zurückgesandt. Ansonsten werden die Bewerbungsunterlagen von nicht berücksichtigten Bewerbern/innen nach Ablauf von 3 Monaten vernichtet.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehende Bewerbungen bleiben unberücksichtigt. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.