Der Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V. schreibt ab dem 01.04.2017 eine Stelle als Trainerin/Trainer am Landesleistungszentrum Magdeburg für den Bereich Leichtathletik im Block Sprint aus.
Voraussetzungen:
- Möglichst Hochschulabschluss Trainings- und Sportwissenschaft (z.B. Diplomtrainer/in; Diplomsportlehrer/in oder vergleichbarer Abschluss),
- Mind. B-Lizenz in der Sportart Leichtathletik (Block Sprint),
- Erfahrung als Trainer/in im Nachwuchsleistungssport,
- Team- und Kommunikationsfähigkeit, soziale und pädagogische Kompetenz,
- Kenntnisse in der Vereins- und Verbandsarbeit,
- Gute praktische Kenntnisse der MS-Office-Programme Word, Excel, Outlook und Power Point,
- Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für PKW,
- Flexibilität, Belastbarkeit und hohe Einsatzbereitschaft (ggf. auch an den Wochenenden)
Arbeitsaufgaben:
- vereinsunabhängige und vereinsneutrale leistungssportliche Betreuung von Sportlern des Landesleistungszentrums in Magdeburg Bereich Leichtathletik im Sprintbereich der U16
- sportliche Ausbildung der Athletinnen und Athleten im Grundlagen- und Aufbautraining
- Trainings-, Lehrgangs- und Wettkampfplanung sowie Durchführung
- Mitarbeit bei der Talentsichtung und Förderung,
- aufgabenbezogene Zusammenarbeit mit den Sportschulen und Internaten sowie mit Eltern der Sportler und ihren Heimatvereinen/Heimtrainern,
- Einhaltung des WADA-Codes 2017,
Arbeitsort:
Landesleistungszentrum in Magdeburg
Vergütung:
Leistungsabhängig, nach der Vergütungsordnung für zentralfinanzierte Trainer im Leistungssport Sachsen-Anhalts
Beschäftigungsumfang:
40 Stunden pro Woche, unnormierte Arbeitszeit
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit tabellarischem Lebenslauf, Zeugnissen und polizeilichem Führungszeugnis. Bitte schicken Sie diese Unterlagen bis zum 13.01.2017 an:
LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.V.; Personalabteilung; PF 11 01 29; 06015 Halle
ODER per E-Mail an hemmerling@lsb-sachsen-anhalt.de.
Hinweis: Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten, werden nicht erstattet.
Die Bewerbungsunterlagen werden nur bei Vorliegen eines ausreichend frankierten Rückumschlages an den Adressaten zurückgesandt.