Der LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.V. schreibt zum 01.07.2018, vorerst befristet bis zum 30.06.2020, eine halbe Stelle als Trainerin/Trainer am Landesleistungszentrum Handball aus.
Tätigkeitsprofil:
- vereinsunabhängige und vereinsneutrale leistungssportliche Betreuung von Sportlerinnen und Sportlern an den Sportschulen Halle im Grundlagentraining
- Planung und Durchführung von Trainings- und Wettkampfbetrieb
- Mitarbeit bei der Talentsichtung und -förderung, Grundschulen und Projekten des Handball-Verbandes Sachsen-Anhalt
- aufgabenbezogene Zusammenarbeit mit den Sportschulen, dem Internat sowie mit Eltern der Sportlerinnen und Sportler, ihren Heimatvereinen und ihren Heimtrainerinnen und Heimtrainern
- Einhaltung des aktuellen WADA-Codes
Anforderungsprofil:
- vorzugsweise Hochschulabschluss Sportwissenschaft (Diplom oder Bachelor/ Master) oder Diplomtrainerin/Diplomtrainer
- DOSB-Trainer/in B-Lizenz in der Sportart Handball
- Erfahrung als Trainerin bzw. Trainer im Nachwuchsleistungssport
- Team- und Kommunikationsfähigkeit, soziale und pädagogische Kompetenz
- Kenntnisse in der Vereins- u. Verbandsarbeit
- Medienkompetenz und IT-Kenntnisse zur Trainingsplanung, -durchführung und -dokumentation
- Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für PKW
- Flexibilität, Belastbarkeit und hohe Einsatzbereitschaft (auch an Wochenenden)
Arbeitsort: Halle
Vergütung: leistungsabhängig, nach der Vergütungsordnung für zentralfinanzierte Trainerinnen und Trainer im Leistungssport Sachsen-Anhalts
Beschäftigungsumfang: 20 Stunden pro Woche, unnormierte Arbeitszeit
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit tabellarischem Lebenslauf und Zeugnissen. Bitte übersenden Sie Ihre Unterlagen – vorzugsweise als E-Mail (nur ein Anhang im PDF-Format, max. 5 MB) – bis zum 30.04.2018 an:
LandesSportBund Sachsen-Anhalt e.V.; Personalabteilung; PF 11 01 29; 06015 Halle oder per E-Mail an wiese@lsb-sachsen-anhalt.de
Hinweis: Wir bitten, als Bewerbungsunterlagen ausschließlich Fotokopien zu verwenden. Eine Rücksendung der eingereichten Unterlagen erfolgt nur bei Vorlage eines ausreichend frankierten Rückumschlages; nach Ablauf der 3-Monatsfrist wird die Bewerbung vernichtet. Verspätet eingegangene Bewerbungen bleiben unberücksichtigt. Sollten Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren entstehen, werden diese nicht erstattet.